Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

  1. Soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich oder durch diese hier abgefassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart ist, gelten die nachfolgenden AGB in der jeweils jüngsten Fassung.
  2. Die AGB sind Bestandteil aller Angebote und Verträge der Verwenderin, auch in laufender oder künftiger Geschäftsverbindung. Anderen AGB, insbesondere denen des Bestellers wird hiermit widersprochen.
  3. Sind die AGB einem Besteller nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit übergeben, so finden sie Anwendung, wenn er sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste.

§ 2 Angebote

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
  2. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, z.B. Abbildungen Zeichnungen und Skizzen sowie Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

§ 3 Lieferung und Leistung

  1. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
  2. Nach Vertragsschluss notwendig werdende, von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführte handelsübliche Änderungen, insbesondere in Farbe, Form, Abmessung und Material sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind.
  3. Liefer und Leistungsfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Einigung über die Ausführungsart und nicht vor Beibringung aller erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben durch den Besteller.
  4. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungspflichten setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere seiner Zahlungspflichten voraus.
  5. Soweit der Besteller Kaufmann i.S.d. HGB ist, gelten Lieferungs- und Leistungspflichten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferungen. Bei nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung können wir vom Vertrag zurücktreten.
  6. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung und behördliche Anordnung usw., auch wenn Sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten- haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die vorgenannten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Beginn und Ende derartiger Behinderungen teilen wir dem Besteller schnellstmöglich mit.

§ 4 Preise und Zahlungen

  1. Unsere Preise sind Nettopreise, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit Warenlieferungen betroffen sind, gelten im Zweifelsfalle die Preise der zum Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste.
    Alle Zahlungen sind an uns zu richten und müssen am Ort unseres Sitzes erfolgen. Unsere Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind nur bei Vorlage einer besonderen Vollmacht zum Inkasso berechtigt.
  2. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber und unter Voraussetzung der Diskontierbarkeit hereingenommen.
  3. Der Kunde hat für den Fall des Zahlungsverzuges ab Fälligkeit Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu entrichten. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder unser Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
  4. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird, oder der Besteller seine Zahlungen einstellt oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers beantragt wird, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder alle offenen, auch gestundeten Forderungen sofort fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks oder Wechsel angenommen haben. In diesem Falle sind wir außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
  5. Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung -auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden- nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Besteller nur wegen rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
  6. Soweit vereinbart wurde, dass mit Erhalt unserer Auftragsbestätigung eine Abschlagszahlung fällig wird, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Besteller mit der Zahlung der Abschlagszahlung in Verzug gerät und wir erfolglos eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt haben.

§ 5 Gewährleistung

  1. Wir leisten für die Mangelfreiheit unserer Produkte Gewähr für den Zeitraum von einem Jahr ab Lieferung.
  2. Soweit wir gebrauchte Waren veräußern, werden diese sorgfältig geprüft bevor sie in den Verkauf gelangen; gleichwohl ist eine Haftung für Sachmängel ausgeschlossen.
  3. Beanstandungen erkennbarer Mängel sind uns innerhalb von einer Woche nach Eintreffen der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Branchenübliche technologisch begründete Abweichungen in den Maßen, der Form, sowie nicht behebbare (z.B. in der Natur des Holzes liegende) Farbabweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung.
  4. Gewährleistet wird nicht für Sonderanfertigungen, die nach Angaben oder Konstruktionsunterlagen des Auftraggebers hergestellt werden, soweit Mängel auf diesen Konstruktionsunterlagen beruhen.
  5. Für die genaue Übereinstimmung mit Farbmustern sowie für die absolute Gleichmäßigkeit der verwendeten Furniere bei verschiedenen Möbelstücken mit furnierten Oberflächen kann keine Gewähr übernommen werden.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
  2. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig auf uns übergeht. Der Besteller verwahrt unser Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit- )Eigentum zusteht wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
  3. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die an uns abgetretene Forderung für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lag ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers insbesondere Zahlungsverzug- sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 7 Haftungsbeschränkung

  1. Schadenersatzansprüche aus Pflichtverletzungen und unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  2. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für Schäden an Leben Körper oder Gesundheit.

§ 8 Urheberrecht

  1. Wir behalten uns das Eigentum und das Urheberrecht an allen dem Besteller übergebenen Unterlagen, insbesondere an Zeichnungen, Abbildungen und Plänen vor.
  2. Diese Unterlagen dürfen vom Besteller nicht anderweitig verwendet und Dritten nicht zugängig gemacht werden. Sie sind uns zurück zu geben, wenn ein Vertrag über die Ausführung nicht zustande kommt.

§ 9. Gerichtsstand

  1. Soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist das für uns örtliche Gericht ausschließlich zuständig und zwar für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

§ 10 Allgemeines

  1. Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist ausschließlich der Sitz der Verwenderin.
  2. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung der Regelungen des Einheitlichen UN Kaufrechts sind ausgeschlossen.
  3. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
    An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen sollen Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interressen am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für eine Regelungslücke.